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Persönliche Beratung mit Weitblick
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Hotel und Gastronomie

Wir beraten Gastronomie, Hotellerie und Cateringbetriebe in allen Steuerfragen und unterstützen Sie bei der steuerlich korrekten Abwicklung Ihrer Geschäftsvorfälle. In der Gastronomie sind höchste Ansprüche an die Kassenbuchführung und an die betriebsinterne Buchhaltung zu stellen. Wir informieren Sie gerne.

Ihre Vorteile

Wir beraten Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen der Gastronomiedienstleistung.

Unser Leistungsangebot

  • steuerliche Beratung in allgemeinen Fragen
  • Beratung in Umsatzsteuerfragen, insbesondere Fragen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und des Regelsteuersatzes in Spezialfällen (z.B. Imbissbetrieben und Außer-Haus-Lieferungen)
  • Erstellen sämtlicher Steuererklärungen und vollumfängliche Bilanzierung Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen, falls keine Buchführungspflichten bestehen, was wir selbstverständlich für Sie prüfen
  • steuerliche Fragen zur Personalbeköstigung und zur Beköstigung des Gastronomieunternehmers selbst
  • Entlastung in allen Arbeiten des steuerlichen Rechnungswesens
  • Unterstützung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen durch eine dauerhafte und zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung (branchenspezifische Hotel-Gaststätten-BWAs)
  • Lohn und Gehalt komplett: alle Arbeiten rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung, Anmeldung und Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Abrechnung von Feiertags- und Nachtarbeit, Abwicklung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Belange für Saison- und Leiharbeiter
  • Betriebswirtschaftliche Analyse und Budgetplanung: regelmäßige Kontrolle Ihrer Unternehmensergebniszahlen inklusive Kostenanalyse, monatliche Komplettauswertungen, regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche unter Zugrundelegung von Vergleichszahlen für die Vorperioden, Erarbeitung wesentlicher Kennzahlen für eine effektive Liquiditätskontrolle inklusive grafischer Auswertungen
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen: Bei der Betriebsprüfung werden die Einnahmen des Gastwirts oder Hoteliers anhand von Richtsätzen verprobt. Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, bedienen sich die Prüfer mit Hilfe spezieller Software zunehmend der Methoden der Statistik und Wahrscheinlichkeits-rechnung. Wir wissen, welche Schätzverfahren zulässig sind und welche nicht. Mit unserer langjährigen Erfahrung liefern wir die Argumente für positive Verhandlungen mit dem Finanzamt.
  • Unsere Gründungsberatung
  • Vertragsprüfungen: Wir prüfen in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten Gaststättenpachtvertrag, Verträge mit Brauereien und Getränkelieferanten, Darlehensverträge für die Finanzierung der Gaststätteneinrichtung in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne!

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