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Corona-bedingt ausbleibende Mieten

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OFD-Kurzinformation

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene bezüglich der steuerlichen Behandlung von Mietausfällen, welche durch die Corona-Pandemie bedingt sind, erörtert.

Keine Kürzung der Werbungskosten

Nach diesem Schreiben führt ein vorübergehender vollständiger oder teilweiser Mieterlass nicht zu einer Neubeurteilung des Mietverhältnisses. Insbesondere wird betont, dass ein in 2020 oder 2021 gewährter Mieterlass nicht zur Anwendung der Regelungen über die Aufteilung der Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil führt. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Miete infolge des Mieterlasses auf unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete sinkt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG).

Stand: 29. März 2021

Bild: Bacho Foto - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Walldorf (Baden-Württemberg). Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen aus der Welt der Steuern. Neben der klassichen Steuerberatung sind unsere Spezialgebiete die Beratung von Ärzten und die Beratung von Gastronomen.

Erscheinungsdatum:

Kocher + Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH

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